Trauen Sie Ihren Augen und Ihrer Nase. Bei offensichtlichen Wasserschäden tropft Wasser von der Zimmerdecke. Häufig ist diese verfärbt oder bereits von Schimmel befallen. Auch Kondenswasser an den Wänden oder an der Decke deutet in vielen Fällen auf einen Wasserschaden hin. Feucht riechende Luft oder Schimmelgeruch («es nüechtelet») sind weitere Hinweise.
«Reine» Schimmelschäden entstehen fast immer durch mangelndes Lüften. Der Schimmel befällt Wände und Oberflächen in diesen Fällen von aussen. Die Sanierung solcher Schäden kann entweder durch einen Maler oder einen speziellen Schimmelsanierungsbetrieb erfolgen. Manchmal ist der Schimmel jedoch ein Hinweis auf einen Wasserschaden. Dann wächst er auf Wänden und Oberflächen, weil der darunterliegende Putz (und in diesem Fall auch die Wand) nass ist.
Warten Sie nicht zu, sondern fotografieren Sie die entsprechenden Räume und Oberflächen. Als Mietpartei senden Sie die Fotos inklusive Informationen an Ihre Verwaltung, welche z. B. den Hauswart oder spezialisierte Handwerker aufbietet. Wenn Sie Handwerker (auch uns) auf eigene Faust organisieren, müssen Sie die Kosten allenfalls selbst übernehmen. Als Eigentümerschaft können Sie uns jederzeit gerne direkt kontaktieren.
Wir beginnen mit einer Feuchtigkeitsmessung. Ist ein Wasserschaden vorhanden, folgt darauf sofort die Leckortung (Suche nach dem Leck). Bei Zimmern im Dachgeschoss prüfen wir beispielsweise die Abdichtung des Dachs und die Durchgängigkeit von Dachwasserabläufen und Dachrinnen. Je nach Verdacht können wir zum Auffinden des Lecks eine Endoskop-Kamera einsetzen oder einer Leitungs-Druckprobe machen. Daneben verwenden wir weitere Methoden zur Leckortung.
Sobald wir den Schaden erkannt haben, leiten wir die nötigen Notfallmassnahmen ein. Diese verhindern, dass der Schaden noch grösser wird. Zu den Notfallmassnahmen gehören zum Beispiel das Aufstellen von Trocknungsgeräten, provisorische Abdichtungen (Leitungen, Armaturen) oder Abdeckungen (bei Schäden an der Gebäudehülle). Darauf folgen der Schadensbericht und das Beheben des Schadens.
Nein, wir sind ausschliesslich als Wasserschadenspezialisten tätig. Das heisst, wir helfen Ihnen beim Erkennen und Eingrenzen des Schadens und führen die oben erwähnten Notfallmassnahmen aus. Den Rest der Arbeiten übernehmen aber spezialisierte Handwerker – zum Beispiel der Sanitärinstallateur oder Hausmaler Ihrer Verwaltung.
Zuerst verfassen wir einen detaillierten Bericht (Wasserschaden-Expertise). Dieser ist wichtig für das weitere Vorgehen und die Haftungsfragen (Kostenbeteiligung, Versicherungsleistungen etc.). Parallel dazu übernehmen wir auf Wunsch der Verwaltung oder Eigentümerschaft auch das Aufbieten und Koordinieren der verschiedenen Handwerker.
Das hängt sehr von der Art und Grösse des Schadens ab. Einfache Schäden können von einem Gebäudetechniker relativ schnell behoben werden. Wenn aber z. B. ein Teil der Wand aufgespitzt werden musste, um eine lecke Leitung zu ersetzen, braucht es meistens auch einen Baumeister, Maler/Gipser und/oder Plättlileger.
Haben Sie eine Hausrats- respektive Haftpflichtversicherung abgeschlossen, werden die Schäden meistens gedeckt. Ausnahmen kann es bei grobfahrlässigem Verhalten geben. Zudem gilt in der Regel ein Selbstbehalt. Sie müssen also z. B. die ersten 1’000 Franken bezahlen, den Rest übernimmt die Versicherung. Fragen Sie Ihre Versicherung nach den genauen Modalitäten.
In der Regel steht die schuldige Partei in der Haftung (z. B. der Mieter, der seine Badewanne überlaufen liess oder der Handwerker, der eine Leitung angebohrt hat). Ist der Wasserschaden hingegen Folge eines Elementarereignisses (sehr starkes Gewitter, Hagelzug, Beschädigung des Gebäudes durch umstürzenden Baum etc.), wird er in den meisten Kantonen von der Gebäudeversicherung übernommen.
Wir legen grossen Wert auf saubere, zuverlässige und pünktliche Arbeit. Lesen Sie hier, was unsere Kunden über uns sagen.
Sind Sie von einem Wasserschaden betroffen?
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